Wetterschutzeinrichtungen
Zur Beachtung
Für das Gewässer F06-116 (Kiesgruben Vogelsang – östliche Straßenseite)
Die Nutzung von Wetterschutzeinrichtungen, wie Zelten und Schirmen, ist ab dem 01.01.2025 nur noch bei eintretenden Regen, als Schutz gestattet. Entsprechende Schutzeinrichtungen müssen bis spätestens eine Stunde nach dem Regen wieder abgebaut werden.
Diese Festlegung gilt in Übereinstimmung mit der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg laut Punkt 6 und Punkt 7.
Die Einhaltung der Einschränkung wird von beauftragen Personen des Kreisanglerverbandes Eisenhüttenstadt und den Fischereiaufsehern kontrolliert.
Der Vorstand des KAV Eisenhüttenstadt